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Liberalisierung des Bahnverkehrs

DB-Schienennetz für ausländische Nutzer geöffnet

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Der Zugang zur Schieneninfrastruktur der DB Netz AG steht Eisenbahnverkehrsunternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten auf Grundlage von § 14, 2 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz), für die Erbringung von Güterverkehren und für internationale Personenverkehre offen.

Vor der ersten Trassenanmeldung ist der Abschluss eines Grundsatz-Infrastrukturvertrages mit der DB Netz AG notwendig. Ansprechpartner für ausländische EVU ist der One-Stop-Shop (OSS).

  • Zulassung / Lizenz

Eisenbahnverkehrsunternehmen, die im Besitz einer den EU-Vorgaben entsprechenden Lizenz ihres Heimatlandes sind, benötigen keine zusätzliche Zulassung in Deutschland. Sie sollten ihre Lizenz lediglich gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt nachweisen.

  • Sicherheitsbescheinigung   

Allerdings benötigen Eisenbahnverkehrsunternehmen neben einer den EU-Vorgaben entsprechenden Sicherheitsbescheinigung ihres Heimatlandes stets einer zusätzlichen deutschen Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7 a (4) AEG. Weitere Informationen hierzu erteilt das Eisenbahn-Bundesamt.

  • Haftpflichtversicherung

Außerdem ist ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß den Vorschriften der "Deutschen Verordnung über die Haftpflichtversicherung der Eisenbahnen" (EBHaftPflV) erforderlich. Entsprechende Policen vermittelt die Deutsche Verkehrsassekuranz.

  • Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag

Zuständig für den Abschluss eines Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrages für ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der One-Stop-Shop (OSS).

Letzte Aktualisierung: 13.04.2010

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DB Netz AG

One-Stop-Shop

Dr. Daniel Thelen

Tel.:  +49 69 265-30550
Fax:  +49 69 265-30503

Weitere Informationen

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http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html
http://www.eba.bund.de
http://www.dva-assekuranz.de

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