Liberalisierung des Bahnverkehrs
DB-Schienennetz für ausländische Nutzer geöffnet
Überspringen: DB-Schienennetz für ausländische Nutzer geöffnetVor der ersten Trassenanmeldung ist der Abschluss eines Grundsatz-Infrastrukturvertrages mit der DB Netz AG notwendig. Ansprechpartner für ausländische EVU ist der One-Stop-Shop (OSS).
- Zulassung / Lizenz
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die im Besitz einer den EU-Vorgaben entsprechenden Lizenz ihres Heimatlandes sind, benötigen keine zusätzliche Zulassung in Deutschland. Sie sollten ihre Lizenz lediglich gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt nachweisen.
- Sicherheitsbescheinigung
Allerdings benötigen Eisenbahnverkehrsunternehmen neben einer den EU-Vorgaben entsprechenden Sicherheitsbescheinigung ihres Heimatlandes stets einer zusätzlichen deutschen Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7 a (4) AEG. Weitere Informationen hierzu erteilt das Eisenbahn-Bundesamt.
- Haftpflichtversicherung
Außerdem ist ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß den Vorschriften der "Deutschen Verordnung über die Haftpflichtversicherung der Eisenbahnen" (EBHaftPflV) erforderlich. Entsprechende Policen vermittelt die Deutsche Verkehrsassekuranz.
- Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag
Zuständig für den Abschluss eines Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrages für ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der One-Stop-Shop (OSS).
Letzte Aktualisierung: 13.04.2010
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