Warum die DB Netz AG baut
Baustellen auf dem Schienennetz sind notwendig
Überspringen: Baustellen auf dem Schienennetz sind notwendigBaumaßnahmen zur Instandhaltung und -setzung sind aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen der DB Netz AG sowie des gesetzlichen Auftrags, die Eisenbahninfrastruktur in betriebssicherem Zustand zu halten, nicht verschiebbar und sind Bestandteil der von der DB Netz AG erbrachten Dienstleistungen.
Die DB Netz AG ist berechtigt, alle notwendigen Baumaßnahmen zur Erweiterung und Erneuerung ihrer Infrastruktur sowie Instandhaltungs- arbeiten daran durchzuführen. Vorübergehende Unterbrechungen der Leistung begründen daher keine Abweichungen von oder Verletzung der vertragsmäßig geschuldeten Leistung.
Gründe für Baumaßnahmen können zum Beispiel Schienenwechsel, Weichenumbau, Brückenerneuerungen etc. sein.
12-Wochen-Vorschau auf einen Blick
Die DB Netz AG informiert ihre Kunden über eine bereitgestellte Karte in einer 12-Wochen-Vorschau über die Bauschwerpunkte auf dem Schienennetz der DB Netz AG. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Baumaßnahmen nach Strecken und Zeiträumen zufiltern. Die Daten werden wöchentlich aktualisiert und als 12-Wochen-Vorschau angezeigt. Zur Auswahl stehen nur Strecken auf denen Baumaßnahmen stattfinden.
Bitte wählen Sie aus dem Auswahlmenü entweder
- den Regionalbereich oder
- eine Streckennummer oder
- einen Streckennamen und/oder
- einen Zeitraum im Format TT.MM.JJJJ
Die Baumaßnahmen werden Ihnen dann angezeigt. Für nähere Informationen klicken Sie die betreffende Baumaßnahme an.
Hinweis:
Es handelt sich hierbei um ein unverbindliches Informationsangebot auf Basis der Baubetriebsplanungsdatenbank der DB Netz AG. Änderungen/Abweichungen sind möglich. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Im übrigen gelten die Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG (SNB) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die hier gewählte Tiefe und Detailliertheit der Informationen aufgrund des Bescheides der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 20.11.2006 erfolgt, mit welchem diese der am 14.09.2006 veröffentlichten Fassung der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG widersprochen hat. Der vorgenannte Bescheid ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung nicht bestandskräftig und kann von der Behörde oder den zuständigen Verwaltungsgerichten ganz oder teilweise aufgehoben oder abgeändert werden.
Anbei finden Sie einen aktuellen fünfminütigen Film über die Instandhaltung bei der DB Netz AG.
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Imagefilm über die Instandhaltung bei der DB Netz AG |
Letzte Aktualisierung: 12.12.2011
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