Betriebliche Durchführung
Betriebliche Durchführung mit ETCS
Informationen zur betrieblichen Durchführung von Zugfahrten mit ETCS.
Zugfahrten unter ETCS Level 2 sind anzeigegeführt. Das bedeutet, dass der Triebfahrzeugführer (Tf) die Führungsgrößen (aktuell zulässige Geschwindigkeit, Zielgeschwindigkeit und -entfernung) wie bei der LZB (Linienzugbeeinflussung) der Führerraumanzeige entnimmt.
- Beginn
In Vorbereitung der Zugfahrt gibt der Tf die Zugdaten am Bordgerät ein. Beginnt die Zugfahrt in einem ETCS-Bereich, meldet sich das Fahrzeug mit diesen Daten an der ETCS-Zentrale (Radio Block Center - RBC) an. Beginnt die Zugfahrt nicht in einem ETCS-Bereich, wird sie zunächst unter PZB-Überwachung (punktförmige Zugbeeinflussung) begonnen. Kurz vor einem mit ETCS ausgerüsteten Bereich werden die Zugdaten automatisch an das zuständige RBC übermittelt.
Sobald der Fahrweg für diesen Zug in einem ETCS-Bereich eingestellt ist, werden die Führungsgrößen an das Fahrzeug übertragen und die Führung durch ETCS übernommen.
- Durchführung
Der Tf entnimmt die Führungsgrößen der Führerraumanzeige (s.o.). Neu in diesem Zusammenhang sind Strecken ohne konventionelle Signalisierung: Beginnend mit den Neubaustrecken (NBS) VDE 8.1 Nürnberg - Erfurt und VDE 8.2 Erfurt - Halle / Leipzig soll auf die Aufstellung von Lichtsignalen verzichtet werden. Die Standorte von Hauptsignalen werden dann durch ETCS-Halt-Tafeln gekennzeichnet, welche im Fall einer großräumigen Störung die nutzbaren Blockabschnitte begrenzen. Auf der freien Strecke erfolgt die Blockteilung in der Regel durch Blockkennzeichen ähnlich denen der LZB. Auf den anderen zur Ausrüstung mit ETCS vorgesehenen Strecken wird es in Ergänzung zu den vorhandenen Zugbeeinflussungssystemen aufgebaut.
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ETCS-Halt-Tafel |
- Ende
Nach dem Ende der Zugfahrt kann der Tf in den Rangiermodus wechseln, um ggf. notwendige Rangierarbeiten durchzuführen. Andernfalls übernimmt ETCS mit der Deaktivierung des Führertischs die Stillstandsüberwachung, so dass sich der Fahrzeugverband nicht unbeabsichtigt bewegen kann.
Rangierfahrten werden auch weiterhin nach den bekannten Regeln der Richtlinie 408 durchgeführt. ETCS überwacht lediglich die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.
Die Durchführung des Betriebs unter ETCS Level 1 Limited Supervision orientiert sich an den Szenarien des Betriebs unter PZB. Das Betriebsverfahren existiert bisher als Entwurf.

