Europäische Gesetzgebung
Interoperabilität fördert den Ausbau von ETCS
Mit dem Erlass der beiden EU-Richtlinien „1996/48 EG“ für das Hochgeschwindigkeitsnetz und „2001/16 EG“ für das konventionelle Netz, die beide mehrfach überarbeitet wurden und zuletzt in zusammengefasster Form als EU Richtlinie „2008/57 EG“ verabschiedet wurden, hat die EU die Verpflichtung für den europaweiten Einsatz von ETCS zur Schaffung eines Transeuropäischen Eisenbahnsystems verordnet. ETCS ist ein von der UNISIG (Vereinigung der Eisenbahn-Sicherungs- und Signaltechnikindustrie) geschaffenes neues Zugsteuerungs- und Zugsicherungssystem. Dieses hat das Ziel, die große Vielfalt der in Europa eingesetzten Zugsteuerungs- und Zugsicherungssysteme abzulösen und einen einheitlichen europäischen Standard einzuführen.
Über die Inkraftsetzung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI-en) in den einzelnen EU Ländern ist die durch die o.g. EU Richtlinien „1996/48 EG“ und „2001/16 EG“ erzeugte Verbindlichkeit in nationales Recht umgesetzt worden. Deshalb ist die DB Netz AG, über die letzte Änderung der TSI in der „2009/561 EG“, gesetzlich verpflichtet, bei Neu- und großen Umbaumaßnahmen auf dem Streckennetz das neue Zugbeeinflussungssystem ETCS zum Einsatz zu bringen.
Die technischen Merkmale von ETCS wurden von den UNISIG-Firmen in Zusammenarbeit mit den europäischen Bahnen festgelegt und sind in der Systemanforderungsspezifikation SRS (System Requirement Specification) beschrieben. Nach Konsolidierung durch die EU werden die Anforderungen der SRS umgesetzt. Für die EVU als Fahrzeugbetreiber ist es wichtig zu wissen, nach welcher SRS-Version die jeweilige Strecke realisiert wurde, damit sie sicherstellen können, dass ihre ETCS Fahrzeuggeräte mit einer zum Betrieb auf der jeweiligen Strecke ausreichenden Softwareversion ausgerüstet sind. Seit 2008 gilt die SRS-Version 2.3.0 d, ab der die ETCS Fahrzeugausrüstung abwärtskompatibel ist. Alle vorherigen SRS-Versionen sind dies nicht. Diese SRS-Version findet auf den Strecken POS Nord (Grenze Deutschland/ Frankreich - Saarbrücken - Ludwigshafen) und NIM (Ausbaustrecke Nürnberg - Ingolstadt - München) Anwendung. Für alle folgenden Streckenausrüstungsprojekte ist eine Ausrüstung nach Baseline 3 geplant.
