Geltungsbereich SIM-Karten
National Roaming
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Einige Rangierbereiche liegen außerhalb einer ausreichenden Abdeckung des GSM-R Zugfunks und können aufgrund topografischer Gegebenheiten oder aufgrund der geringen Verkehrslast wirtschaftlich nicht mit GSM-R versorgt werden. In diesen Bereichen wird Ihnen die DB Netz AG grundsätzlich das National Roaming zur Verständigung im Rangieren zur Verfügung stellen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass diese Rangierbereiche über eine ausreichende Versorgung durch ein öffentliches Mobilfunknetz verfügen. Ob für einen Rangierbereich die Entscheidung zur Nutzung des National Roaming getroffen wurde, wird mit der Ankündigung der Umstellung auf GSM-R Rangierfunk bekannt gegeben.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Dateianhang "GSM-R Erläuterung - Nutzung des National Roaming"
Zur Nutzung des National Roaming benötigen Sie eine Freischaltung Ihrer SIM-Karten, sofern diese vor dem 01.05.2008 ausgegeben worden sind. Nähere Hinweise finden Sie auf dieser Internetseite auch in den Rubriken "International Roaming" und "SIM-Karten".
Rückfallebene bei Ausfall des GSM-R Zugfunks
Bei Funkversorgungslücken im GSM-R-Netz, die über einen längeren Zeitraum bestehen, sind nach RiL 408.0581 betriebliche Ersatzmaßnahmen zu ergreifen. Triebfahrzeugführer, die im Rahmen derartiger Maßnahmen Kontakt mit dem zuständigen Fahrdienstleiter aufnehmen müssen und eine entsprechend freigeschaltete SIM-Karte der DB Netz AG besitzen, können hierzu National Roaming nutzen.
Im National Roaming kann das GSM-R-Zugfunkgerät in ein öffentliches Mobilfunknetz eingebucht werden. Um ein Gespräch mit dem Fahrdienstleiter aufzubauen, steht eine bundesweit einheitliche, kostenfreie öffentliche Rufnummer zur Verfügung, unter der das weitervermittelnde GSM-R CallCenter erreichbar ist. Bei Ausfall des GSM-R-Zugfunkgeräts oder fehlender Freischaltung der SIM-Karte zum National Roaming ist das GSM-R CallCenter unter dieser Rufnummer auch über die öffentliche Telefonie erreichbar. Dies gilt ebenso für Inhaber von SIM-Karten ausländischer Netzbetreiber.
GSM-R Rangierfunk: Nutzung des National Roamings
Dateiformat: PDF
Dateigröße: 0,04 MB
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Letzte Aktualisierung: 13.04.2010
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