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GSM-R Zugfunk
Überspringen: GSM-R ZugfunkMit Aufnahme des digitalen Zugfunkbetriebs wird GSM-R zum technischen Netzzugangskriterium auf den betreffenden Streckenabschnitten der DB Netz AG.
Mit Wirkung vom 01.10.2004 wurde die Richtlinie 810.0300 „Technischer Netzzugang für Fahrzeuge; Kompatibilität mit den Anforderungen des Netzes – Innovative Techniken auf Fahrzeugen" in Kraft gesetzt und damit Bestandteil des technischen Regelwerks der DB Netz AG. Zu dieser Richtlinie zählt auch Anhang 810.0300A06 GSM-R Zugfunk. Die vollständige Richtlinie 810.0300 finden Sie in den aktuellen Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB). Ebenfalls in den SNB finden Sie auch die vollständige Richtlinie 481.
GSM-R - Zugfunk: Ril 810.0300A06
Dateiformat: PDF
Dateigröße: 0,07 MB
GSM-R Zugfunk: Ril 481.0205
Dateiformat: PDF
Dateigröße: 0,52 MB
Letzte Aktualisierung: 15.12.2011
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